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Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen

Erbrecht

Der letzte Wille eines Menschen ist häufig Auslöser für Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen. Gut zu wissen, dass Sie einen kompetenten Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben, der Ihre Ansprüche als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer durchsetzt. Unsere Rechtsanwälte Werner Erbe und Marianne Hausherr beschäftigen sich täglich vertieft mit Erbrecht. Auf diesem Rechtsgebiet mit seinem hohen emotionalen Faktor ist bei der rechtlichen Vertretung und Beratung eine sensible Herangehensweise gefragt.

Erfahrungen und gesunder Menschenverstand

Wir legen deshalb besonderen Wert darauf, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Streitfragen einvernehmlich zu regeln. Unabhängig davon steht für uns natürlich immer im Fokus, in erster Linie die Rechte und Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen. Wir verfügen über besondere theoretische Kenntnisse und jahrzehntelange praktische Erfahrung im Erbrecht und verlassen uns auf unseren gesunden Menschenverstand.

Unsere Empfehlung: Regeln Sie zu Lebzeiten Ihren Nachlass. Wenn Sie ein Testament errichten, Vermögen übertragen und von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten oder rechtliche Beratung zu Ihren Ansprüchen als Erbe suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir informieren Sie zu erbrechtlichen Fragen wie Pflichtteilsanspruch, Vermächtnis oder Erbschein. Gerade beim Erbrecht gilt: früher an später denken.

Pflichtteilsberechtigter

Der Erblasser kann sein Nachlass frei vermachen. Bestimmte Angehörige können jedoch nicht vollkommen aus der Erbfolge gestrichen werden. Diese sind sogenannte Pflichtteilsberechtigte und haben einen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Pflichtteilsberechtigte können ihren Anspruch gegen den testamentarisch festgelegten Erben geltend machen. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch und beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Pflichtteilsanspruch

Das Nachlassgericht benachrichtigt alle Beteiligten des Nachlasses. Somit wird auch der Pflichtteilsberechtigter durch das Nachlassgericht benachrichtig. Allerdings stellt das Nachlassgericht keine Nachforschungen an.

Der Pflichtteilsberechtigte muss den Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen. Diese Frist ist abhängig von dem Zeitpunkt der Kenntnis der Enterbung und des Todesfalles. Spätestens 30 Jahre nach Eintreten des Todesfalls liegt kein Anspruch mehr vor.

Testament

Die Pflichtteilsberechtigung bleibt immer bestehen. Selbst bei einer Enterbung durch den Erblasser steht dem gesetzlichen Erben dennoch der Pflichtteil zu.

Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen gemeinsam, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und müssen alle Entscheidungen gemeinsam treffen. Die Entscheidungen werden im Regelfall nach dem Mehrheitsprinzip getroffen.

Gesetzliche Erben

Dem Ehegatten steht nach gesetzlichen Vorschriften ein Teil des Erbes zu. Dieser ist abhängig vom Güterstand der Ehe. Der andere Teil des Nachlasses geht an den gesetzlichen Erben. Gesetzliche Erben sind vorrangig die nächsten Verwandten. Das gesetzliche Erbrecht kennt fünf Ordnungen der Erben.

Erben 1. Ordnung sind Kinder, Enkel, Urenkel, die in gerader Linie mit dem Erblasser verwandt sind..

Erben 2. Ordnung sind Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten, Großneffen und Großnichten.

Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen sind Erben 3. Ordnung.

Ur-Großeltern und deren Abkömmlinge sind Erben 4. Ordnung und Erben 5. Ordnung sind Ur-Ur-Großeltern und deren Abkömmlinge. Erben höherer Ordnung schließen

Erbe ausschlagen

Das Erbe kann ausgeschlagen, sprich abgelehnt werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn mit dem Nachlass auch ein hohes Maß an Schulden geerbt wird. Innerhalb der Ausschlagungsfrist sollte daher umfassend recherchiert werden, ob der Nachlass verschuldet ist. Bei Unsicherheit bezüglich Schulden ist es sinnvoll, das Erbe anzutreten und sich gegen Erbschulden abzusichern, indem die Haftung begrenzt wird.



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