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Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen

Familienrecht

Familienrecht ist ein sehr sensibles Thema, hier spielt die emotionale Ebene eine große Rolle. Und das Familienrecht hat viele Facetten – von Scheidung über Unterhaltsfragen, Ehevertrag bis zum Sorgerecht für Kinder. Deshalb sind neben exzellentem Fachwissen auch Einfühlungsvermögen und Anstand gefragt. Rechtsanwältin Marianne Hausherr besitzt das nötige Fingerspitzengefühl und die langjährige Erfahrung, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu begleiten.

Juristisch gesehen regelt das Familienrecht die Beziehungen zwischen Menschen, die durch Verwandtschaft oder Heirat miteinander verbunden sind. Dazu gehört ebenfalls die Lebenspartnerschaft. Eine besondere Aufgabe ist die Beratung von unternehmerisch tätigen Ehepartnern. In vielen Fällen ist der Abschluss eines Ehevertrages dringend zu empfehlen, um einen „Rosenkrieg“ zu vermeiden und wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Ihr einfühlsamer Ratgeber

Wenn eine Ehe scheitert, entbrennt häufig ein Streit über die Kinder. Mit unserer Erfahrung sind wir Ihr vertrauensvoller Ratgeber bei allen Fragen im Zusammenhang mit Unterhalt und Sorgerecht sowie über die Aufenthaltsbestimmung und das Umgangsrecht desjenigen Elternteils, dem das Sorgerecht nicht übertragen wurde. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dann klären wir Sie über die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe auf.

Außer juristischem Wissen setzt die Lösung familiärer Konflikte Verständnis für die oft belastende Situation der Mandanten voraus. Wir verstehen uns nicht alleine als Vertreter Ihrer Interessen, sondern zudem als Vermittler einer sachlichen Kommunikation, die oft bei der Ehescheidung schwierig werden kann.

Scheidung

Bevor die Scheidung eingereicht werden kann, müssen die Ehegatten getrennt leben. Grundsätzlich wird unter einer Trennung die räumliche Distanz, also der Umzug in zwei getrennte Wohnungen verstanden. Jedoch können auch beide Ehegatten in der gleichen Wohnung wohnen bleiben, sofern kein gemeinsames wirtschaften stattfindet. Es bedarf somit eine räumliche und finanzielle Trennung der Ehegatten.

Sorgerecht

Es steht immer das Kindeswohl im Vordergrund. Generell hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Ebenso haben beide Eltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Die alleinige Sorge für ein Kind kann deshalb nur bei erheblichen Problemen der Eltern beantragt werden.

Das Sorgerecht beinhaltet mehrere Teilaspekte, unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses Recht besagt, dass Eltern für ein minderjähriges Kind festlegen können, wo es wohnt und mit wem es Umgang hat. Werden sich die Ehepartner hier nicht einig, so kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleinig auf einen Ehepartner übertragen werden. Es wird jedoch nur der Teilaspekt des Aufenthaltsbestimmungsrechtes übertragen.

Sollte ein Elternteil mit dem Kind in eine andere Stadt ziehen, so muss der andere Elternteil diesem Vorhaben zustimmen. Da beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam innehaben, kann keine alleinige Entscheidung folgen.

Stimmt der andere Elternteil nicht zu, kann ein Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Umzug aussprechen. Sollte ein Umzug gegen den Willen des anderen Elternteils bereits vollzogen worden sein, so kann dieser gerichtlich angefochten werden.

Unterhalt

Grundsätzlich sollen beide Ehepartner nach der Scheidung für ihren eigenen Unterhalt aufkommen. Besondere Gründe können aber dazu führen, dass der Unterhaltstärkere dem anderen Unterhalt zahlen muss. Solche Gründe sind:

  • Betreuung der Kinder (bis zum Alter von 3 Jahren)
  • Erwerbsunfähigkeit wegen Alter
  • Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit
  • Die Erwerbstätigkeit reicht nicht im vollen Maße aus, um für den eigenen Unterhalt aufzukommen

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Unterhalt steht jedem minderjährigen oder in Ausbildung befindlichem Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu. Unterhaltspflichtig ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.

Die Höhe des Unterhalts wird individuell veranschlagt. In die Berechnung fließt unter anderem das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, sowie dessen monatlichen Belastungen

Vaterschaft

Eine Vaterschaft kann angefochten werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass das Kind nicht das Kind des Vaters ist. Gründe hierfür sind beispielsweise Zeugungsunfähigkeit des Mannes oder eine Affäre der Mutter. Wird die Vaterschaft angefochten so wird vom Gericht ein Vaterschaftstest veranlasst.

Anfechtungsberechtigt sind der Ehemann, welcher während des Zeitraums der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war, der Mann, der mit der Mutter in dem jeweiligen Zeitraum intim war und der Mann, die Vaterschaft anerkannt hat. Ebenso können die Mutter und das Kind eine Vaterschaft anfechten.

Der Anfechtungsberechtigte kann die Vaterschaft bis zwei Jahre nach der Kenntnisnahme der Umstände anfechten.

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Unterhalt steht jedem minderjährigen oder in Ausbildung befindlichem Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu. Unterhaltspflichtig ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.

Die Höhe des Unterhalts wird individuell veranschlagt. In die Berechnung fließt unter anderem das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, sowie dessen monatlichen Belastungen



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