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Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen

Kauf- und Werkvertragsrecht

Hätten Sie gewusst, dass Sie praktisch jeden Tag einen neuen Kaufvertrag eingehen? Morgens bei Bäcker oder mittags in der Kantine. Jedes Mal schließen Sie einen Vertrag über den Kauf einer oder mehrerer Sachen ab, ohne dass Sie sich darüber Gedanken machen. Anders als etwa bei einer Waschmaschine oder einem Auto. Was viele nicht wissen: Bei einem Kauf hat der Käufer nur in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht. Und der Verkäufer kann unter bestimmten Umständen sogar die Gewährleistung für Mängel ausschließen. Gerade im Kaufrecht lässt sich oft nur schwer feststellen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Und wenn ja, ob dieser schon bei Vertragsabschluss bekannt war. Deshalb empfehlen wir Ihnen unsere rechtliche Beratung. Diese kann Ihnen Unannehmlichkeiten und Kosten ersparen.

Erhebliches Konfliktpotenzial

Relativ komplex ist das Werkvertragsrecht – beispielsweise im Falle der Reparatur eines Fahrzeugs oder einer handwerklichen Tätigkeit. Hierin steckt erhebliches Konfliktpotenzial. Wir wissen, welche Art von Werkvertrag in Ihrem speziellen Fall vorliegt und welche Rechte oder Pflichten die beteiligten Parteien haben. Oder liegt bei Ihnen eventuell sogar eine arglistige Täuschung vor, sodass Sie zum Kauf einer Sache vorsätzlich getäuscht oder gezwungen wurden?

Wir beraten Sie in allen Fragen zum Kauf- und Werkvertragsrecht als kompetente Rechtsanwälte mit praktischer Erfahrung. Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Vertretung in einem Rechtsstreit.

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich eine Partei des Vertrages dazu verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung durch den anderen Vertragsteil herzustellen.

Dabei ist ein konkreter Erfolg geschuldet.

Gewährleistungsansprüche

Bei einem Mangel besteht zunächst ein Recht auf Nachbesserung. Dabei kann der Unternehmer entscheiden, ob er nachbessern oder nachliefern möchte. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird die Nachbesserung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt, so kann der Besteller den Werklohn mindern.

uBei erheblichen Mängeln kann von dem Vertrag zurückgetreten werden und gegebenenfalls Aufwandsentschädigung oder Schadensersatz gefordert werden.

Verbrauchsgüterkauf

Die Gewährleistungspflicht beträgt in aller Regel zwei Jahre. Sofern Mängel festgestellt werden sollten, besteht zunächst nur ein Recht auf Nachbesserung. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Hier muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat.

Bei Mängeln, welche erst nach sechs Monaten auftreten, wird vermutet, dass diese durch den Käufer entstanden sind. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Beweislast, dass der Mangel trotz sachgerechter Bedienung entstanden ist.