Rechtsgebiete

Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen

Handels- und Gesellschaftsrecht 

Solange die Geschäfte gut gehen und unter den Gesellschaftern Einigkeit besteht, ist alles in Ordnung. Aber für den Fall der Fälle sollten Sie vorsorgen. Denn Differenzen über die Geschäftsführung können existenzielle Folgen haben. Im Streitfall vertreten wir mit hohem fachlichem Detailwissen Ihre Interessen.

In allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts sind wir Ihr verlässlicher Partner bei der Erstellung eines Gesellschaftervertrages. Dass in vielen Fällen ein solcher Vertrag auch durch mündliche Vereinbarung oder durch schlüssiges Handeln (konkludent) vereinbart werden kann, ist Gesellschaftern oft unbekannt. Es wird ihnen erst bewusst, wenn sie für das Handeln anderer Gesellschafter haften.

Breites Leistungsportfolio

Unser Leistungsportfolio richtet sich an Gesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer ebenso wie an Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften – von rechtlichen und vertraglichen Fragen bis zu Formalien wie der Eintragung ins Handelsregister.

Rechtsform

Welche Rechtsform die richtige für das jeweilige Unternehmen ist, hängt von mehreren Faktoren ab und ist im Einzelfall zu entscheiden.

Ein wesentlicher Faktor stellt die Anzahl der Firmengründer und wie viele Personen die Firma leiten werden dar.

Soll die Firma lediglich durch eine Einzelperson geleitet werden, so empfiehlt es sich, ein Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Unternehmergesellschaft) zu gründen.

Dahingegen bietet sich die Rechtsform der Gesellschaft für bürgerlichen Rechts (GbR), die Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) der Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kapitalgesellschaft (s.o.) bei einer Gründung durch mehrere Personen an.

Ein anderer wichtiger Faktor stellt das Kapital dar. So müssen beispielsweise zur Gründung einer GmbH mindestens 25.000€ Kapital nachgewiesen werden, für eine AG sogar mind. 50.000€.

Je nach Unternehmensform variiert die persönliche Haftung der Firmenbesitzer.

Somit ist durch eine Gesamtabwägung individuell zu entscheiden, welche Rechtsform am besten zum jeweiligen Unternehmen passt.

Haftungsbeschränkung

Mit ihrem Privatvermögen haften Einzelunternehmer, Gesellschafter einer OHG und Komplementäre einer KG. Bei einer GbR kann die Haftung auf Unternehmensverbindlichkeiten durch Regelungen beschränkt werden.

Firmennamen

Durch den Firmennamen muss die Rechtsform und die Haftungsbeschränkung erkenntlich werden. Der Name muss außerdem Unterscheidungskraft haben und darf nicht irreführend sein.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge kann durch Schenkung, Erbschaft, Stiftung, Verkauf oder Trennung von Eigentum und Geschäftsführung erfolgen.

Wird keine Unternehmensnachfolge durch den Unternehmer festgelegt, so gehen die Unternehmensanteile im Wege der Vererbung durch die gesetzliche geregelte Erbfolge auf die Angehörigen über. Ist der Betrieb allerdings in Form einer personalistischen GbR geführt, löst sich die GbR mit Tod eines Gesellschafters auf.

Im Rahmen des Gesellschaftsvertrags kann eine Fortsetzungsklausel eingeführt werden und so die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden können.



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