Rechtsgebiete
Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen
Strafrecht
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates – eine alte Weisheit, die früher wie heute gilt. Es ist ein Mittel, mit dem der Staat ganz wesentlich in die Rechte seiner Bürger eingreift. Im äußersten Fall kann es sogar zum Entzug der Freiheit kommen. Das Recht des Beschuldigten, jederzeit einen Anwalt zu konsultieren, ist deshalb eine der Grundvoraussetzungen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Wir schützen und verteidigen Ihre Grundrechte, stehen bei polizeilichen Vernehmungen an Ihrer Seite und entwickeln auf der Basis Ihrer Informationen eine effektive Verteidigungsstrategie. Besonders Rechtsanwalt Werner Erbe hat in seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit unterschiedlichste Strafrechtsfälle erfolgreich bearbeitet. Er weiß auch in Ihrem Fall, wann es besser ist auszusagen – oder zu schweigen.
Eine Frage der Integrität
In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die Frage des Vertrauens und der Integrität von solch immenser Bedeutung. Sie müssen uns ihr Vertrauen schenken – und wir vertrauen darauf, dass Sie uns die ganze Wahrheit anvertrauen. Nur auf dieser Basis können wir eine erfolgversprechende Verteidigung aufbauen. Unsere obersten Ziele sind die Einstellung des Verfahrens gegen Ihre Person oder ein Freispruch von allen Anklagepunkten. Ist dies nicht zu erreichen, kämpfen wir für Sie um ein erträgliches Ergebnis.
Vorladungen
Eine Vorladung kann ein Zeuge oder ein Beschuldigter erhalten. Sind sie im Schreiben als Beschuldigter genannt, bedeutet dies, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Bezüglich der Frage, ob eine Vorladung verweigert werden kann, ist zwischen einer Vorladung der Polizei einerseits und der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts andererseits zu unterscheiden. Während einer Vorladung der Polizei nicht Folge geleistet werden muss, ist die Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zwingend.
Erkennungsdienstliche Behandlung
Eine erkennungsdienstliche Behandlung ist die Erfassung von personenbezogenen und biometrischen Daten einer Person durch die Polizei. Sie dient insbesondere der Beweisfindung und kann durch die Polizei gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden.
Hausdurchsuchungen
Die Staatsanwaltschaft ordnet eine Hausdurchsuchung als Mittel zur Beschaffung von Beweismitteln an. Dies kann sowohl als präventive Maßnahme, also um zukünftige Straftaten zu vermeiden, als auch als repressive Maßnahme, um bereits begangene Straftaten aufzuklären, angeordnet werden.
Eine Hausdurchsuchung darf nur durchgeführt werden, wenn die in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Einstellung des Verfahrens
Das Verfahren wird eingestellt, wenn nicht ausreichend bewiesen werden kann, dass die Person die Tat begangen hat, ein Verfahrensfehler vorliegt oder aufgrund Geringfügigkeit. Wird das Verfahren eingestellt, so wird nicht weiter gegen den Beschuldigten ermittelt.
Strafbefehl
Unter besonderen Umständen kann der Staatsanwalt einen Strafbefehl erwirken. Dies bedeutet, dass der Betroffene ohne vorherige Anhörung vor einem Richter direkt verhaftet werden kann. Gegen einen Strafbefehl kann zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, danach ist er rechtskräftig.
Bundeszentralregister
Das Bundeszentralregister umfasst alle Verurteilungen einer Person, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie Informationen zu einer Betäubungsmittelabhängigkeit, sofern diese für eine Straftat relevant war, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet wurde.
Bei Strafen welche geringer als 90 Tagessätze oder drei Monaten Freiheitsentzug sind, wird der Eintrag nach fünf Jahren gelöscht. Bei höheren Strafen hängt die Löschung von der Höhe der Strafe ab.