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Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen

Pferderecht

Pferderecht ist ein Steckenpferd unserer Kanzlei. Als passionierte Reiterin tritt Rechtsanwältin Diana Hopt-Bley mit umfangreichem Fachwissen für Ihre Interessen ein. Im Pferderecht sind die persönliche Erfahrung mit Tieren und das Verständnis für die Reiterei wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vertretung – von der Produkthaftung aufgrund eines gerissenen Zügels bis zur individuellen Ausgestaltung eines Pferdekaufvertrages. Mit uns sitzen Sie immer fest im Sattel.

Komplexe Zusammenhänge in Kategorien wie Tierhüterhaftung, Tierarzthaftpflichtrecht, Vereinsrecht, Pferdekaufrecht, Reitanlagenhaftung, Tierhalterhaftpflicht, Pferdeleasing, Einstellvertragsrecht, Hufschmiedrecht, Versicherungsrecht oder Anlagenbetreiberhaftung lassen sich ohne praxisbezogene Kenntnisse nur schwer erfassen und einordnen. Deshalb ist für Laien das Pferderecht meist ein Buch mit sieben Siegeln.

Pferderecht ist Vertrauenssache

Vertrauen Sie auf die kompetente Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei. Diana Hopt-Bley verfügt über die juristische Fachkenntnis ebenso wie über die praktische Erfahrung als Reiterin im Umgang mit Pferden seit ihrer Kindheit. Wer mit Ihnen die Liebe zu diesen Tieren teilt, kann Sie fundiert beraten und Ihre Interessen erfolgversprechend vertreten.

Als eine von wenigen Kanzleien in Deutschland mit dieser Expertise finden Sie uns auch auf der Plattform www.pferderechtsanwaelte.de, welche auch eine regelmäßige Fortbildung garantiert.

Reitbegleitungsvertrag

Zu klären ist insbesondere die Frage der Haftung. Zum einen sollte geklärt sein wer haftet, wenn sich die Reitbeteiligung verletzt und zum anderen wer haftet, wenn das Pferd durch die Reitbeteiligung verletzt wird. Beide Fälle sollten durch eine Reitbeteiligungsversicherung abgedeckt werden

Pferdekaufvertrag

Ein Pferdekaufvertrag stellt ein Kaufvertrag i.S.d. BGB dar. Zu unterscheiden ist, ob der Verkäufer eine Einzelperson oder ein Unternehmer ist. Die Unterscheidung hat hohe Bedeutung, da in einem Kaufvertrag unter Privatpersonen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden dürfen. Sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, bleibt bei einem erheblichen Mangel des Pferdes nur die Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung.

Schließt der Käufer einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer, beispielsweise einem Züchter, dann dürfen die Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen werden.

Pensionsvertrag/Einstellungsvertrag

Welche Kündigungsfristen anwendbar sind ist davon abhängig, wie ein Einstellvertrag zu klassifizieren ist. Ein Einstellvertrag ist ein typengemischter Vertrag, der sowohl Komponenten aus der Verwahrung, der Dienstleistung als auch der Miete hat. Im Streitfall muss der Einstellvertrag dem Vertragstyp zugeordnet werden, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrags liegt.

Die Rechtsprechung klassifiziert den Einstellvertrag im Schwerpunkt als Verwahrungsvertrag. Im Verwahrungsrecht gilt allerdings keine Kündigungsfrist, weshalb sowohl Vermieter als auch Mieter fristlos kündigen können. Dies ist in der Praxis für beide Parteien nicht sinnvoll, weshalb empfohlen wird, individuelle Kündigungsfristen einzelvertraglich zu regeln.