Rechtsgebiete

Rechtsgebiete Ihrer Rechtsanwälte in Balingen

Miet- und Pachtrecht

Wohnraum ist Mangelware – kein Wunder also, dass es zwischen Mieter und Vermieter zu Streitigkeiten kommen kann. Wenden Sie sich im Fall der Fälle an Rechtsanwältin Marianne Hausherr, sie ist in unserer Kanzlei im Mietrecht sozusagen zuhause. Wir vertreten die Interessen sowohl der Eigentümer als auch der Nutzer bei Kündigung, Differenzen zum Mietverhältnis sowie Streitfällen im Hinblick auf Eigentum.

Es knirscht im Gebälk

Der Mietvertrag bildet die Basis für alle Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Doch manchmal knirscht es im Gebälk. Aus langjähriger Praxis kennen wir die typischen Konfliktherde wie Mietzins, Rückzahlung der Kaution, Mietminderung oder die Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen. Spezielles Wissen ist hier unverzichtbar, denn insbesondere zum Thema Miete existiert eine differenzierte Rechtsprechung.

Zu unseren Kernkompetenzen zähl die Beratung im Wohnungseigentumsrecht, von Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelnen Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen. Verlassen auch Sie sich auf unser Wissen bei schwierigen Fragen wie der Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum oder der Wirksamkeit von WEG-Beschlüssen. Wir stehen Ihnen mit unserem juristischen Rat zur Seite und fechten Beschlüsse für Sie an.

Kündigungen

Der Mieter kann das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.

Für den Vermieter richtet sich die Frist nach der Mietdauer. Bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, bei einer Mietdauer von bis zu acht Jahren sechs Monate und bei einem Mietverhältnis länger als acht Jahren neun Monate.

Der Vermieter kann den Mietvertrag nur mit einem Kündigungsgrund beenden. Gründe sind insbesondere, wenn Eigenbedarf besteht oder wenn der Mieter gegen den Mietvertrag verstoßen hat.

Eine außerordentliche fristlose Kündigung seitens des Vermieters oder Mieters benötigt einen besonderen Grund.

Ein solcher wird beispielsweise zugunsten des Vermieters angenommen, wenn der Mieter zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt hat oder die Sorgfaltspflicht erheblich verletzt wurde. Auch eine unbefugte Untervermietung kann ein außerordentlicher Kündigungsgrund darstellen.

Seitens des Mieters besteht ein außerordentlicher Kündigungsgrund, wenn erhebliche Mietmängel bestehen. Diese Mängel sind z.B. Ungezieferbefall oder in manchen Fällen auch Schimmel.

Renovierung

Schönheitsreparaturen sind meist Teil des Mietvertrages und in diesem geregelt. Eine rechtmäßige Einbeziehung von Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere zum Nachteil des Mieters, sollte im Einzelfall überprüft werden.

Mietminderung

Eine Mietminderung kommt nur in Frage, wenn die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Bei unerheblichen Mängeln kann der Mieter lediglich Abhilfe verlangen. Kleinreparaturen können allerdings auf den Mieter abgewälzt werden. Der Mieter ist verpflichtet jeden Mangel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Pachtvertrag

Ein Pachtvertrag ist die Gebrauchsüberlassung auf Zeit mit der Möglichkeit der Fruchtziehung. Dies bedeutet, dass Gewinn erwirtschaftet werden darf und unterscheidet sich somit von der klassischen Miete.

Bei einer Pacht zahlt der Pächter dem Verpächter einen Pachtzins. Dieser kann entweder prozentuale Umsatzbeteiligung oder aber ein Festbetrag sein. Der Pachtzins darf während der Pachtzeit nicht erhöht werden.

Landpacht

Grundsätzlich gilt in der Landpacht, dass Verkauf nicht die Pacht bricht. Allerdings kann Eigennutzung oder öffentliche Zwecke als Grund für eine Pachtauflösung dienen.